
INFORMATIONEN ÜBER DIE VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
gemäß Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679
Whisteblowing (Art. 54 bis Gesetzesverordnung Nr. 165/2001)
Prämisse
Die „Europäische Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ sieht den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
Das Wissenschaftsmuseum MUSE – Museo delle Scienze möchte in seiner Eigenschaft als „Datenverantwortlicher„, Ihnen die Zwecke und Methoden erläutern, mit denen Ihre persönlichen Daten erhoben und verarbeitet werden. Konkret stellen wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
IDENTITÄT UND KONTAKTDATEN DES DATENVERANTWORTLICHEN:
Datenverantwortlicher ist das Wissenschaftsmuseum MUSE – Museo delle Scienze mit Sitz am Corso del Lavoro e della Scienza, 3 – 38122 Trient. Sie können den Datenverantwortlichen unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
- Tel: 0461.270311
- Mail: amministrazione@muse.it
- Zertifizierte E-Mail-Adresse: museodellescienze@pec.it
IDENTITÄT UND KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN (DES SOGENANNTEN DPO-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN)
Der Datenschutzbeauftragte für das MUSE – Museo delle Scienze ist die QSA S.r.l. – ENGINEERING CONSULTING TRAINING, mit Rechtssitz in der Via alla Marcialonga, 3 – 38030 Ziano di Fiemme (TN). Sie können den Datenschutzbeauftragten unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
- E-mail: privacy@qsa.it
- Zertifizierte E-Mail-Adresse: privacy.qsasrl@pec.it
RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG
Die personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz (RPCT) bei der Erfüllung seiner Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in jedem Fall im Zusammenhang mit der Ausübung seiner öffentlichen Befugnisse verarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe, im Interesse der Integrität der Einrichtung gemäß Art. 54-bis Gv.D. Nr. 165/2001, ev. gemeldete unrechtmäßige Taten von Personen festzustellen, die aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses bei der Einrichtung Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen erhalten haben, insbesondere:
(a) Angestellte anderer Einrichtungen, die vom/dem MUSE zur Verfügung gestellt sind/beauftragt wurden;
(b) Selbstständige, einschließlich der in Kapitel I des Gesetzes Nr. 81 vom 22. Mai 2017 Genannten sowie die Inhaber einer Kooperationsbeziehung gemäß Artikel 409 der italienischen Zivilprozessordnung und Artikel 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81 von 2015, die ihre Arbeitstätigkeit im MUSE ausüben;
(c) Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, die ihre Arbeit bei Unternehmen verrichten, die Güter oder Dienstleistungen liefern oder Arbeiten zugunsten des MUSE durchführen;
(d) Freiberufler und Berater, die ihre Tätigkeit im MUSE ausüben;
(e) Freiwillige oder Praktikanten (bezahlt oder unbezahlt), die ihre Arbeit im MUSE leisten;
(f) Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen beim MUSE, auch wenn diese Funktionen rein faktisch ausgeübt werden (z. B. Mitglieder der Organe mit Funktion eines unabhängigen Bewertungsorgans);
Meldungen können erfolgen gegenüber:
(a) Angestellte anderer Einrichtungen, die vom/dem MUSE zur Verfügung gestellt sind/beauftragt wurden;
(b) Selbstständige, einschließlich der in Kapitel I des Gesetzes Nr. 81 vom 22. Mai 2017 Genannten sowie die Inhaber einer Kooperationsbeziehung gemäß Artikel 409 der italienischen Zivilprozessordnung und Artikel 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 81 von 2015, die ihre Arbeitstätigkeit im MUSE ausüben;
(c) Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, die ihre Arbeit bei Unternehmen verrichten, die Güter oder Dienstleistungen liefern oder Arbeiten zugunsten des MUSE durchführen;
(d) Freiberufler und Berater, die ihre Tätigkeit im MUSE ausüben;
(e) Freiwillige oder Praktikanten (bezahlt oder unbezahlt), die ihre Arbeit im MUSE leisten;
(f) Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktion bei MUSE auch wenn diese Funktionen rein faktisch ausgeübt werden (z. B. Mitglieder des Verwaltungsrates und der Organe mit Funktion eines unabhängigen Bewertungsorgans.
Im Falle einer Versetzung, eines Auftrags oder einer Zuteilung (oder ähnlicher Situationen) des Arbeitnehmers in eine andere Verwaltung kann dieser auch über Sachverhalte berichten, die sich in einer anderen Verwaltung als derjenigen ereignet haben, in der er zum Zeitpunkt der Meldung tätig ist: In diesem Fall muss die Meldung bei der Verwaltung, auf die sich die Sachverhalte beziehen, oder bei der ANAC (Staatlichen Behörde für Antikorruption) eingereicht werden.
ARTEN DER VERARBEITETEN DATEN UND ZWECK DER VERARBEITUNG
Die Daten, die die hinweisgebende Person übermittelt, um das mutmaßliche rechtswidrige Verhalten darzulegen, von dem sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses mit der Einrichtung Kenntnis erlangt hat und das von Personen begangen wurde, die in irgendeiner Weise mit der Einrichtung in Verbindung stehen, werden verarbeitet, um die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, um die Richtigkeit der gemeldeten Sachverhalte zu überprüfen und um die in Art. 8 des Organisationsaktes vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die Bearbeitung und die vorläufige Überprüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung dargestellten Umstände werden dem RPCT anvertraut, der dies unter Einhaltung der Grundsätze der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit durchführt, indem er alle als angemessen erachteten Maßnahmen ergreift, einschließlich der persönlichen Anhörung der hinweisgebenden Person und aller anderen Personen, die über die gemeldeten Tatsachen berichten können. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass der gemeldete Sachverhalt nicht unbegründet ist, wird der Verantwortliche das Ergebnis der Nachforschung zur weiteren Untersuchung oder zur Ergreifung der entsprechenden Maßnahmen weiterleiten:
a) an den Leiter der Abteilung Allgemeine Angelegenheiten und Buchhaltung sowie an den Leiter der Organisationseinheit, der der Urheber der Übertretung angehört, damit, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben, Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden;
b) an die zuständigen Organe und Strukturen der Einrichtung, damit diese ggf. weitere Verfügungen vornehmen und/oder Handlungen ergreifen kann, die sie nicht zuletzt auch zum Schutz der Einrichtung selbst vornehmen kann;
(c) gegebenenfalls an die Justizbehörde, den Rechnungshof und die ANAC. In diesen Fällen wird die Identität der hinweisgebenden Person im Strafverfahren in der in Artikel 329 der Strafprozessordnung vorgesehenen Weise und innerhalb der dort vorgesehenen Grenzen geheim gehalten; im Verfahren vor dem Rechnungshof darf die Identität der
hinweisgebenden Person bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht preisgegeben werden; im Disziplinarverfahren darf die Identität der hinweisgebenden Person nicht preisgegeben werden, wenn die Bestreitung des Disziplinarvorwurfs auf andere und zusätzliche Feststellungen als die Meldung gestützt wird, auch wenn sich diese aus der Meldung ergeben. Wenn die Beschwerde ganz oder teilweise auf der Meldung begründet ist und die Kenntnis der Identität der hinweisgebenden Person für die Verteidigung des Beschuldigten unerlässlich ist, kann die Meldung nur für das Disziplinarverfahren verwendet werden, wenn die hinweisgebende Person der Offenlegung ihrer Identität zustimmt.
Sollte der RPCT zur Bearbeitung der Meldungen auf Personal der Einrichtung zurückgreifen müssen, ist dieses Personal für diese Tätigkeit speziell zur Verarbeitung (Art. 4, Abs. 10, 29, 32, Abs. 4 der Verordnung und Artikel 2-quadeterdecies des Datenschutzgesetzes) personenbezogener Daten befugt und folglich muss sich das genannte Personal an die erteilten Anweisungen sowie an die spezifischeren Anweisungen halten, die mit den besonderen Verarbeitungen verbunden sind und gegebenenfalls jeweils vom RPCT erteilt werden. In jedem Fall bleibt die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen durch das RPCT und/oder die Personen, die aus dienstlichen Gründen Kenntnis von der Identität der hinweisgebenden Person erlangen müssen, unberührt, wobei das Recht auf Anonymität der hinweisgebenden Person nicht geltend gemacht werden kann. Der RPCT legt in einer Weise, die die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person gewährleistet, die Anzahl der eingegangenen Meldungen und deren Fortschritt im Jahresbericht gemäß Art. 1, Abs. 14, des Gesetzes Nr. 190/2012 dar. Die erhobenen Daten werden in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
DATENEMPFÄNGER
Empfänger der aufgrund der Meldung erhobenen Daten sind gegebenenfalls der Arbeitgeber, die Justizbehörde und der Rechnungshof.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden auch vom Personal der Einrichtung verarbeitet, die auf der Grundlage spezifischer Anweisungen in Bezug auf den Zweck und die Art und Weise der Verarbeitung selbst handelt.
Whistleblowing Solutions Impresa Sociale S.r.l. als Anbieter des Dienstes zur Bereitstellung und Bearbeitung der technologischen Plattform für digitales Whistleblowing in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gemäß Art. 28 der EU-Verordnung 2016/679.
RECHTE DER BETROFFENEN
Die betroffenen Personen haben das Recht, von der Einrichtung in den vorgesehenen Fällen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erwirken oder sich der Verarbeitung zu widersetzen (Art. 15 ff. der Verordnung). Die entsprechende Anfrage ist an den Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz unter folgender Anschrift zu richten: Muse-Museo delle Scienze – Verantwortlicher für den Schutz personenbezogener Daten, Corso del Lavoro e della Scienza, 3 – 38122 Trient. Mail: responsabileanticorruzione@muse.it
BESCHWERDERECHT
Die betroffenen Personen, die der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten über diese Webseite gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung 2016/679 verstößt, haben gemäß Artikel 77 der Verordnung das Recht, Beschwerde zu erheben oder entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten (Artikel 79 der Verordnung). Weitere Informationen zu den eigenen Rechten in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde unter www.garanteprivacy.it.